TankwartAusbBerAufhV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 TankwartAusbBerAufhVInkrafttretenVerordnung zur Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Tankwart § 2Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 2