§ 29 TAppVPrüfungsfächer
Die Tierärztliche Prüfung umfasst die Prüfungen in den Fächern:
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 TierpflAusbV 2003Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin
im Prüfungsbereich Durchführen von diagnostischen und hygienischen Maßnahmen, Behandlungen und Eingriffen:
§ 6 TAppVZuständiger Prüfungsausschuss
Die Studierenden legen die Abschnitte der Tierärztlichen Vorprüfung und die Tierärztliche Prüfung vor dem zuständigen Prüfungsausschuss an der Universität ab,…
§ 30 TAppVBesondere Vorschriften für die Abschlussprüfungen
Die Prüfungen in den Fächern Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie, Lebensmittelhygiene, Fleischhygiene, Milchhygiene,…
§ 22 Nr. 5 TAppVPrüfungsfächer
Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung.