§ 8 Abs. 1 HebStPrVStudien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
Die Praxiseinsätze nach den §§ 6 bis 7a werden so festgelegt, dass sie mindestens den Vorgaben in Anlage 2 entsprechen.
§ 60 TAppVAusbildungsstätten, Dauer
Ein Teil des Praktikums nach § 57 Abs. 2 von mindestens 75 Stunden innerhalb von zwei Wochen und höchstens 350 Stunden innerhalb von acht Wochen kann…
§ 19 Abs. 3 SächsJAPOSächsische Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung
Die praktische Studienzeit kann erst nach Vorlesungsschluss des zweiten Semesters abgeleistet werden.
§ 7 Abs. 1 APO-BFS-HABVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Haushaltsführung und ambulante Betreuung (APO-BFS-HAB) Vom 14. Juli 2023*)
Das Fachpraktikum ist zur Hälfte in den Schulferien abzuleisten. Die Schulleitung der Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung bestimmt…
§ 2 Abs. 2 JAOVerordnung zur Ausführung des Gesetzes über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsordnung - JAO -) Vom 3. Oktober 1988 in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 2004
1Die praktischen Studienzeiten können bei höchstens drei Stellen abgeleistet werden, wobei die Mindestdauer bei einer Stelle einen Monat nicht unterschreiten…