TBelV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 TBelVInkrafttreten, AußerkrafttretenVerordnung über die Übertragung der Führung des Transparenzregisters § 4Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2031 außer Kraft. § 4