§ 24 TelekAGSa
Geschäftsaufnahme
Die Geschäfte der Deutsche Telekom AG werden am 1. Januar 1995 aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Handlungen der Deutschen Bundespost TELEKOM als für Rechnung der Deutsche Telekom AG vorgenommen.
Die Geschäfte der Deutsche Telekom AG werden am 1. Januar 1995 aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Handlungen der Deutschen Bundespost TELEKOM als für Rechnung der Deutsche Telekom AG vorgenommen.
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Keine eingelesene Entscheidung wendet diese Vorschrift an.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.