III. POSTDIENSTBeihAZAnOAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Beihilfeangelegenheiten im Geschäftsbereich des Direktoriums der Deutschen Bundespost
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
III. TELEKOMErnAnOErgAnOAnordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost Telekom
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
§ 3 TelekomJubVVerordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Telekom AG
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
III. BMPTWid/BVtrAnOAnordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministers für Post und Telekommunikation
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.