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Die Auslandstrennungsgeldverordnung vom 27. Juni 2018 (BGBl. I S. 891) in der jeweils geltenden Fassung gilt im Land Nordrhein-Westfalen sinngemäß.
In Fällen des § 1 Abs. 1 und 2 mit Auslandsbezug sind die für Beamte des Bundes jeweils geltenden Vorschriften [1] sinngemäß anzuwenden.
Diese Anordnung tritt für die Festsetzung von Auslandstrennungsgeld nach § 12 Absatz 8 der Auslandstrennungsgeldverordnung sowie für das Widerspruchs- und…
Bei Abordnungen vom Inland ins Ausland und im Ausland, für die der berechtigten Person nach § 52 Absatz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes keine…
Auslandstrennungsgeld wird aus Anlass von Umsetzungen, Abordnungen, Versetzungen und versetzungsgleichen Maßnahmen (§ 3 Absatz 2 des Bundesumzugskostengesetzes)…
Diese Verordnung regelt die besondere örtliche Zuständigkeit für die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 sowie § 3…
Bei Auslandsumzügen nach § 13 des Bundesumzugskostengesetzes vom 11. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2682), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. Dezember…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.