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Im Prüfungsbereich Planung und Fertigung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
Eigenschaften und Einsatzgebiete von Werk- und Hilfsstoffen festzulegen,
Zusammenhänge zwischen Materialien, Verarbeitungstechniken und Verwendungszweck darzustellen,
den Materialbedarf zu ermitteln,
Arbeitsschritte festzulegen,
Skizzen und Fachzeichnungen zu erstellen,
Zuschnitt-, Füge- und Bügeltechniken anzuwenden,
Schnitttechniken anzuwenden und
qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.