§ 9 Nr. 2 TexModSchneiderAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modeschneider und zur Textil- und Modeschneiderin
Planung und Fertigung.
§ 13 Nr. 3 TexModSchneiderAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modeschneider und zur Textil- und Modeschneiderin
Wirtschafts- und Sozialkunde.
§ 13 KPrüfTechnAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Prüftechnologen Keramik und zur Prüftechnologin Keramik
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 12 EdlStFAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser und zur Edelsteinfasserin
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 6 Abs. 4 Nr. 2 ArbMDFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen und zur Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen
dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete zugrunde zu legen: