§ 20 TexModNäherAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.
§ 22 KflDiAusbVVerordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft
Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft.