§ 4 Abs. 2 Nr. 8 TexModNäherAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin
Fertigen von Bekleidungsartikeln oder von sonstigen textilen Artikeln sowie
§ 4 Abs. 2 Nr. 6 HaWiAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter und zur Hauswirtschafterin
Textilien einsetzen, reinigen und pflegen,
§ 4 Abs. 2 Nr. 8 TexModSchneiderAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modeschneider und zur Textil- und Modeschneiderin
Fertigen von Bekleidungsartikeln oder sonstigen textilen Artikeln sowie