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Eine nicht bestandene theoretische Prüfung kann zweimal wiederholt werden (Wiederholungsprüfung). Die erste Wiederholungsprüfung muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss der nicht bestandenen Prüfung und die zweite Wiederholungsprüfung muss innerhalb eines Jahres nach Abschluss der nicht bestandenen ersten Wiederholungsprüfung stattfinden. Maßgeblich ist jeweils der Tag, an dem der nicht bestandene schriftliche oder mündliche Teil der Prüfung stattgefunden hat. § 4 gilt entsprechend.
Die Wiederholung einer bestandenen theoretischen Prüfung ist nicht möglich.
Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Wiederholungsprüfung ist der Prüfling auf Antrag vom schriftlichen Teil der Prüfung zu befreien, wenn er darin in der vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Über die Befreiung entscheidet die Prüfungsorganisation.
Besteht der Prüfling die zweite Wiederholungsprüfung nicht, so hat er die Prüfung zum Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins endgültig nicht bestanden. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig.
Eine nicht bestandene Prüfung darf zweimal wiederholt werden, jedoch frühestens sechs Monate nach Beendigung der vorangegangenen Prüfung.
Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Der Antrag auf Wiederholung der Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage…
Bei nicht bestandener Prüfung erhalten die Prüflinge vom Prüfungsausschuss einen Bescheid. Darin sind die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen und die…
Eine nichtbestandene Prüfung darf zweimal wiederholt werden, jedoch frühestens sechs Monate nach Beendigung der vorangegangenen Prüfung.
Die Wiederholung eines Prüfungsteils oder zweier Prüfungsteile (§ 17 Absatz 1) ist zulässig, sofern nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. In den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.