TherapAustÜbkG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 3 TherapAustÜbkGGesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1958 über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs Art 2Art 4 Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Art 2Art 4