§ 9 Abs. 1 ThermMstrVVerordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Thermometermacher-Handwerk
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1989 in Kraft.
§ 13 WärmeLVVerordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.
§ 18 BMMAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Biologiemodellmacher und zur Biologiemodellmacherin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft.