§ 16 Abs. 1 Nr. 2 EinsatzWVGGesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen
als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit einer Probezeit von sechs Monaten einzustellen, wenn sie in Bezug auf die künftige Tätigkeit arbeitsfähig sind und…
Art. 39 Abs. 1 32016D1351BESCHLUSS (EU) 2016/1351 DES RATES vom 4. August 2016 über das Statut der Bediensteten der Europäischen Verteidigungsagentur und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/676/EG
Von dem Bediensteten auf Zeit kann die Ableistung einer Probezeit von höchstens neun Monaten verlangt werden. Ist der Bedienstete auf Zeit während seiner…
§ 7 Abs. 3 SächsBergMarkAPOSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bergfach und Markscheidefach
Der Vorbereitungsdienst kann aus wichtigem Grund bis zu zwölf Monate verlängert werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Teilnahme am…