§ 17 Abs. 2 Nr. 2 TiefbauBAusbVInhalt
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den in den Ausbildungsrahmenplänen der Berufe genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und…
§ 3 Abs. 1 TiefbauBAusbVGegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
Gegenstand der Berufsausbildung zum Tiefbaufacharbeiter und zur Tiefbaufacharbeiterin sind mindestens die in dem jeweiligen Ausbildungsrahmenplan in den…
§ 4 Abs. 3 TiefbauBAusbVStruktur der Berufsausbildung zum Tiefbaufacharbeiter und zur Tiefbaufacharbeiterin sowie Ausbildungsberufsbild
Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
§ 79 Abs. 1 Nr. 2 TiefbauBAusbVInhalt des Teiles 2
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tiefbaufacharbeiter und zur…
§ 77 Nr. 2 TiefbauBAusbVInhalt des Teiles 1
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tiefbaufacharbeiter und zur…