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Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
„Herstellen von Kanalleitungen, Schacht- und Sonderbauwerken“,
„Durchführen von Kanalbauarbeiten“,
„Durchführen von Tiefbaumaßnahmen“ sowie
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.