§ 5 Abs. 2 Nr. 3 LMHVVerordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln
Eiern: Eier aus eigener Erzeugung von Betrieben mit weniger als 350 Legehennen.
§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Tier-LMHVAnforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse und Lebensmittel tierischen Ursprungs
Eiern: Eier aus eigener Erzeugung von Betrieben mit weniger als 350 Legehennen,
Erwägungsgrund 13 32008R1020VERORDNUNG (EG) Nr. 1020/2008 DER KOMMISSION vom 17. Oktober 2008 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und der Verordnung (EG) Nr. 2076/2005 in Bezug auf Identitätskennzeichnung, Rohmilch und Milcherzeugnisse, Eier und Eiprodukte sowie bestimmte Fischereierzeugnisse (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang III Abschnitt X der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält spezifische Hygienevorschriften für Eier und Eiprodukte. Anhang III Abschnitt X Kapitel I Nummer…
§ 22 Abs. 3 Tier-LMHVVerbote und Beschränkungen
Es ist verboten, Eier nach Ablauf des 28. Tages nach dem Legen an Verbraucher abzugeben.
§ 6 LegRegGGesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen
Ab dem 1. Januar 2004 darf der Inhaber eines Betriebes im Sinne des § 1 Abs. 2 Eier nur aus einem Stall in Verkehr bringen, für den ihm eine Kennnummer…