§ 14 TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von TierseuchenVerordnungsermächtigungen zur Regelung der Verbringung aus einem anderen Mitgliedstaat in das Inland, der Verbringung aus dem Inland in einen anderen Mitgliedstaat, des Eingangs in die Union, der Ausfuhr, der DurchfuhrZitatstelleDas Bundesministerium wird ferner ermächtigt, soweit es zur Erfüllung der Zwecke des § 1 Satz 1 erforderlich ist, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des BundesratesVerordnungsermächtigungen zur Regelung der Verbringung aus einem anderen Mitgliedstaat in das Inland, der Verbringung aus dem Inland in einen anderen Mitgliedstaat, des Eingangs in die Union, der Ausfuhr, der Durchfuhr
§ 25 TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von TierseuchenÜberwachung bestimmter Veranstaltungen und EinrichtungenZitatstelle…Betrieben und sonstigen Einrichtungen sicherzustellen, dass die zur Erfüllung der Zwecke des § 1 Satz 1 notwendigen Anforderungen eingehalten werden.Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen
§ 26 TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von TierseuchenVerordnungsermächtigungen zur ÜberwachungZitatstelle…durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zur Erfüllung der Zwecke des § 1 notwendig ist, die Überwachung näher zu regeln. Es kann dabei insbesondere Vorschriften über…Verordnungsermächtigungen zur Überwachung
§ 27 TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von TierseuchenFriedrich-Loeffler-Institut; VerordnungsermächtigungenZitatstelleDas Friedrich-Loeffler-Institut arbeitet zu den in § 1 genannten Zwecken mit ausländischen Stellen und supranationalen Organisationen sowie mit der…Friedrich-Loeffler-Institut; Verordnungsermächtigungen
§ 3 TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von TierseuchenAnzeichen schwerer Krankheit oder verminderte Produktionsleistung; VerordnungsermächtigungZitatstelle…durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zur Erfüllung der Zwecke des § 1 erforderlich ist,Anzeichen schwerer Krankheit oder verminderte Produktionsleistung; Verordnungsermächtigung
§ 38 TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von TierseuchenRechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen; VerordnungsermächtigungenZitatstelle…kann das Bundesministerium durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu den in § 1 Satz 1 genannten Zwecken die Anwendung eines unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaft…Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen; Verordnungsermächtigungen
§ 4 TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von TierseuchenVerordnungsermächtigung zur Meldung von Seuchen bei TierenZitatstelleDas Bundesministerium wird ermächtigt, zur Erfüllung der Zwecke des § 1 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Meldung von Seuchen…Verordnungsermächtigung zur Meldung von Seuchen bei Tieren
§ 6 TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von TierseuchenVerordnungsermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von SeuchenZitatstelle…durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zur Erfüllung der Zwecke des § 1 Satz 1 erforderlich ist, Vorschriften zu erlassenVerordnungsermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Seuchen
§ 6 TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von TierseuchenVerordnungsermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von SeuchenZitatstelleRechtsverordnungen nach Absatz 1 Nummer 2 bis 18, 20 bis 28a und 28c können auch zum Zwecke des § 1 Satz 2 erlassen werden.Verordnungsermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Seuchen
§ 7 TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von TierseuchenVerordnungsermächtigung für Mittel und Verfahren zur DesinfektionZitatstelleDas Bundesministerium wird ermächtigt, soweit es zur Erfüllung der Zwecke des § 1 erforderlich ist, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,…Verordnungsermächtigung für Mittel und Verfahren zur Desinfektion
§ 8 TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von TierseuchenSchutzgebiete, TiergesundheitsstatusZitatstelleDie zuständige Behörde kann, soweit es zur Erfüllung der Zwecke des § 1 erforderlich ist,Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus
§ 9 TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von TierseuchenSeuchenfreiheit; VerordnungsermächtigungenZitatstelleDas Bundesministerium wird ermächtigt, soweit es zur Erfüllung der Zwecke des § 1 Satz 1 erforderlich ist, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des BundesratesSeuchenfreiheit; Verordnungsermächtigungen