TierHaltKennzG — InhaltsübersichtGesetz§ 15 TierHaltKennzG(weggefallen)Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden · Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 § 14§ 16 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 14