Art. 17 Abs. 4 32026R1818VERORDNUNG (EU) 2026/1818 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Juni 2026 über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten können für in Zucht- oder Verkaufsbetrieben gehaltene Hunde, die beim Militär oder bei den Polizei- und Zollbehörden eingesetzt werden…
§ 9 Abs. 4 TollwV 1991Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für nicht unter wirksamem Impfschutz stehende Hunde und Katzen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, sofern die Tiere…
Art. 245 Abs. 3 Buchst. b 32016R0429VERORDNUNG (EU) 2016/429 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (Text von Bedeutung für den EWR)
Gewährung von Ausnahmen von dem in Absatz 2 des vorliegenden Artikels genannten Zeitraum.
§ 20a Abs. 1 TierSchGTierschutzgesetz
Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass ein Verbot nach § 20 angeordnet werden wird, so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluss das…