§ 16b Abs. 2 TierSchGTierschutzgesetz
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere über Zusammensetzung, Berufung der Mitglieder, Aufgaben…
§ 15 Abs. 4 TierSchGTierschutzgesetz
Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates…
§ 10 Abs. 2 TierSchGTierschutzgesetz
Die Tierschutzbeauftragten und die weiteren Personen nehmen ihre Aufgaben insbesondere durch Beratung der Einrichtung oder des Betriebes, für die oder für den…
§ 58 Abs. 2 PflAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit, die oder der Bevollmächtigte der Bundesregierung für…