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Im Sinne dieser Verordnung sind:
Tier:jedes lebende Tier;
Gatterwild:in einem Gehege gehaltene Wildwiederkäuer und Wildschweine;
Küken:Geflügel im Alter von bis zu 60 Stunden nach dem Schlupf;
Betreuen:das Unterbringen, Füttern, Tränken und die Pflege der Tiere, einschließlich des Treibens sowie des Beförderns von Tieren innerhalb eines Schlachthofes;
Hausschlachtung:das Schlachten außerhalb eines Schlachthofes, soweit das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers für den privaten häuslichen Verbrauch gewonnen und verwendet werden soll.
Im Sinne dieser Verordnung sind
Im Sinne dieser Verordnung sind:
Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind
Im Sinne dieser Verordnung sind
ein Tier;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.