TierSchNutztV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 46 TierSchNutztV(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung · Abschnitt 8 § 45- § 45