§ 26 Abs. 1 TierNebVVerordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Die zuständige Behörde erfasst die nach in einem Register. Die Zulassungsnummer und die Registriernummer sind elfstellig und werden aus der für den Landkreis…
§ 15 Abs. 1 ViehVerkVVerordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr
Die zuständige Behörde erfasst die nach den §§ 12 bis 14 zugelassenen Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen und Sammelstellen jeweils unter Erteilung…
§ 4 Abs. 2 FischSeuchV 2008Fischseuchenverordnung
Die Genehmigung wird unter Zuteilung einer zwölfstelligen Nummer erteilt, die sich aus der für die Sitzgemeinde des Betriebes vorgesehenen amtlichen…
§ 26 Abs. 2 ViehVerkVVerordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr
Die zuständige Behörde oder eine von dieser beauftragten Stelle erfasst die unter Erteilung einer Registriernummer in einem Register. Die Registriernummer ist…
Art. 13 Abs. 2 32005R0001Die zuständige Behörde erteilt jede Zulassung gemäß Artikel 10 Absatz 1 oder für lange Beförderungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 mit einer für den betreffenden…