§ 26 Abs. 1 SAG TierSGGesetz Nr. 1046 Saarländisches Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (SAG TierSG) Vom 23. Juni 1976
Vorschriften, die den Bestimmungen dieses Gesetzes entgegenstehen, treten mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes außer Kraft. Insbesondere werden aufgehoben:
§ 2 TierschZVO SNZuständigkeitsverordnung Tierschutz
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über…
§ 5 Abs. 2 SächsAGTierNebGSächsisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zu weiteren Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten
Gleichzeitig treten außer Kraft:
§ 36 TierZDVVerordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes,
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
§ 43 EIGVVerordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem
§ 38 tritt am 16. Juni 2021 außer Kraft.