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Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen der Bundesnetzagentur und, soweit es für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, anderen zuständigen Behörden auf Verlangen die Informationen zur Verfügung stellen, die diese benötigen, um Berichtspflichten gegenüber der Kommission und anderen internationalen Gremien erfüllen zu können.
Unbeschadet anderer nationaler oder auf unmittelbar vollziehbarem Recht der Europäischen Union beruhender Berichts- und Informationspflichten sind die Betreiber…
Anbieter von öffentlichen Telekommunikationsnetzen sind verpflichtet, Anbietern öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die einen Zugang zu diesen…
Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze haben dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung auf Anfrage entgeltfrei Auskünfte über die…
Die Inhaber der Unternehmen oder die diese vertretenden Personen sind verpflichtet, Bei juristischen Personen, Gesellschaften oder nicht rechtsfähigen Vereinen…
Anbieter öffentlicher elektronischer Kommunikation, einschließlich der Anbieter von Internetzugangsdiensten, legen auf Ersuchen der nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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