Gesetze
Gesetz wird geladen …
Informationen über Baustellen sind Informationen nach § 142 Absatz 3 für die Koordinierung von Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen gemäß § 143, soweit sie der zentralen Informationsstelle des Bundes nach § 142 Absatz 5 und 6 für diese Zwecke zur Verfügung gestellt wurden.
Um die Aushandlung von Vereinbarungen über die Koordinierung von Bauarbeiten gemäß Artikel 5 zu ermöglichen, stellen Netzbetreiber und öffentliche Stellen, die…
Die Betreiber sollten auf Anfrage Zugang zu Mindestinformationen über physische Infrastrukturen und geplante Bauarbeiten im Aufbaugebiet haben. Dadurch können…
Die zentrale Informationsstelle des Bundes macht die relevanten Informationen zugänglich, welche die allgemeinen Bedingungen und Verfahren für die Erteilung von…
Wenn sie direkt oder indirekt Bauarbeiten ausführen oder auszuführen planen, die ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, kommen…
Netzbetreiber und öffentliche Stellen stellen mindestens die Mindestinformationen gemäß Absatz 1 und gegebenenfalls die zusätzlichen Informationen gemäß Absatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.