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Die Betreiber sollten auf Anfrage Zugang zu Mindestinformationen über physische Infrastrukturen und geplante Bauarbeiten im Aufbaugebiet haben. Dadurch können sie den Aufbau von VHC-Netzen wirksam planen und die effizienteste Nutzung bestehender physischer Infrastrukturen, die für den Aufbau solcher Netze geeignet sind, sowie geplanter Bauarbeiten sicherstellen. Solche Mindestinformationen sind eine Grundvoraussetzung, um das Potenzial der Nutzung bestehender physischer Infrastrukturen oder der Koordinierung geplanter Bauarbeiten in einem bestimmten Gebiet einschätzen und Schäden an bestehenden physischen Infrastrukturen verringern zu können. Angesichts der Anzahl der gegebenenfalls mit öffentlich bzw. privat finanzierten Bauarbeiten sowie bestehenden oder geplanten physischen Infrastrukturen beteiligten Interessenträger und zur Erleichterung des Zugangs zu solchen Mindestinformationen bereichs- und grenzüberschreitend, sollten die Netzbetreiber und öffentliche Stellen, die Transparenzpflichten unterliegen, solche dem neuesten Stand entsprechenden Informationen umgehend und fristgerecht über eine zentrale Informationsstelle bereitstellen. Dies vereinfacht die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu diesen Informationen und ermöglicht es den Betreibern, ihr Interesse am Zugang zu physischen Infrastrukturen oder an der Koordinierung von Bauarbeiten mit kritischer Zeitplanung zu bekunden. Die Mindestinformationen über geplante Bauarbeiten sollten über eine zentrale Informationsstelle bereitgestellt werden; dies sollte erfolgen, sobald die Informationen dem betreffenden Netzbetreiber zur Verfügung stehen, und in jedem Fall sowie bei Genehmigungspflicht spätestens zwei Monate vor der Einreichung des ersten Genehmigungsantrags bei den zuständigen Behörden. Netzbetreiber und öffentliche Stellen, die Transparenzpflichten unterliegen, könnten die bereitgestellten Mindestinformationen proaktiv und auf freiwilliger Basis auf zusätzliche Merkmale ausweiten, wie etwa im Falle von bestehenden physischen Infrastrukturen, Informationen über den Grad der Belegung der physischen Infrastrukturen, sofern verfügbar, oder indikative Informationen über die Verfügbarkeit unbeschalteter Glasfaserleitungen.
Um die Aushandlung von Vereinbarungen über die Koordinierung von Bauarbeiten gemäß Artikel 5 zu ermöglichen, stellen Netzbetreiber und öffentliche Stellen, die…
Um den Zugang zu physischen Infrastrukturen gemäß Artikel 3 beantragen zu können, ist jeder Betreiber berechtigt, auf Antrag über eine zentrale…
Um den Aufbau von VHC-Netzen zu beschleunigen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für die Genehmigungsbehörden zu verringern, sollten bestimmte Arten von…
Die Mitgliedstaaten sollten die Ergebnisse von ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanzierten Bauarbeiten maximieren, indem die positiven externen…
Die Mindestinformationen sollten unverzüglich und unter verhältnismäßigen, nichtdiskriminierenden und transparenten Bedingungen über die zentrale…
Es sollten Anreize dafür geschaffen werden, die zentrale Informationsstelle zu nutzen, um für vorausschauende Transparenz im Zusammenhang mit geplanten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.