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Artikel 58 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Artikel 4 Nummer 4 und Artikel 59 treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 5 nichts anderes bestimmt ist.
Die Artikel 2, 7 Nummer 4a, die Artikel 18, 22 und 25 Absatz 2 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Abweichend von Absatz 2 treten Artikel 3 Nr. 1 und 4 und Artikel 5 Nr. 1 und 4 am 1. Januar 2006 in Kraft.
Die Artikel 5 und 6 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
Artikel 1 § 4 Abs. 3, §§ 8, 11, 12 und 15, der Abschnitt 6 und § 26 sowie Artikel 3 Nr. 4 treten am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.