TKÜV — InhaltsübersichtGesetz§ 21 TKÜV(weggefallen)Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation · Teil 2, Abschnitt 5§ 22 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).§ 22