§ 2 GlPrZBKnVVerordnung zur Gleichstellung der bei der Bundesknappschaft erworbenen Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Prüfung nach dem Tarifvertrag über die Fortbildung von Angestellten mit Zeugnissen zur Sozialversicherungsfachwirtin oder zum Sozialversicherungsfachwirt – Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 Art115VVerordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 11 SeeAZVVerordnung über die Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Besatzungen von Schiffen und Booten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 TSEResZVVerordnung zur Festlegung der Mindestanforderungen an die Züchtung auf Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien bei Schafen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.