TSEResZV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 TSEResZVInkrafttretenVerordnung zur Festlegung der Mindestanforderungen an die Züchtung auf Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien bei Schafen § 9Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 9Schlussformel