§ 22 TPDesign/TSysPlAusbV
Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 3 und 4 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
Konstruktionsauftrag,
Baukonstruktion,
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Für den Prüfungsbereich Konstruktionsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er kann;
technische Zeichnungen für Werkstatt und Baustelle mit den erforderlichen Ansichten, Schnitten und Einzelheiten herstellen und werkstatt- und montagegerecht bemaßen und
Stücklisten erstellen
hierfür ist aus folgenden Gebieten auszuwählen:
Stahlbautechnik und
Metallbautechnik;
der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung erstellen und ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen;
die Prüfungszeit beträgt für das Prüfungsprodukt sieben Stunden und für das Fachgespräch 15 Minuten.
Für den Prüfungsbereich Baukonstruktion bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er kann;
Ergebnisse statischer und bauphysikalischer Berechnungen in die Zeichnungserstellung einfließen lassen,
Systemmaße ermitteln,
lösbare und nichtlösbare Verbindungen beurteilen und auswählen und
Abwicklungen erstellen
der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
die Prüfungszeit beträgt insgesamt 180 Minuten.
Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann;
der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich lösen;
die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.