§ 140 AOAbgabenordnung
Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die Verpflichtungen,…
§ 3 VerkSiGGesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
Durch Rechtsverordnung können zu den in § 1 genannten Zwecken Meldepflichten über Verkehrsmittel, -anlagen und -einrichtungen sowie besondere Buchführungs- und…
§ 146 Abs. 2b Nr. 4 AOAbgabenordnung
die Besteuerung hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
§ 22 Abs. 3 FinVermVVerordnung über die Finanzanlagenvermittlung
Sonstige Vorschriften über Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten des Gewerbetreibenden bleiben unberührt.