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Ein Kraftfahrzeug und ein Anhänger darf im Stauraum nicht geparkt werden.
Der Stauraum darf mit einem Kraftfahrzeug nur zu und von einer Einsetzstelle zum Einsetzen und Herausnehmen eines Fahrzeugs befahren werden. Der Führer eines Kraftfahrzeuges muss sich vor dem Befahren eines Stauraumes und der Einsetzstelle davon überzeugen, dass dies gefahrlos möglich ist.
Das Sporttauchen mit Gerät darf in der Edertalsperre nur in den durch Bojen abgegrenzten Sporttaucherbereichen am linken Ufer von See-km 31,80 bis See-km 33,10 (Taucherzone 1) und von See-km 35,30 bis See-km 36,00 (Taucherzone 2) sowie in der Diemeltalsperre nur in dem durch Bojen abgegrenzten Sporttaucherbereich am rechten Ufer von See-km 5,00 bis See-km 5,30 ausgeübt werden. Die Bojen der Sporttaucherbereiche sind mit der Aufschrift „Sporttaucher - gesperrt für Wasserfahrzeuge aller Art" gekennzeichnet.
Das Baden ist im abgesperrten Bereich vor der Sperrmauer, in der Wasserskizone bei Wasserski-Betrieb sowie an den von dem von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt bezeichneten Stellen verboten. Das Springen von einem Bauwerk, einer Brücke und sonstigen von dem von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachten Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt bezeichneten Stellen ist verboten.
Das Zelten oder Feuermachen ist im Staubereich und auf den bundeseigenen Ufergrundstücken verboten.
zu baden, zu zelten, zu lagern, zu angeln, zu reiten, Rad zu fahren, mit motorgetriebenen oder bespannten Fahrzeugen, einschließlich Motorschlitten, zu fahren,…
zu baden, zu zelten, zu lagern, zu angeln, zu reiten, Rad zu fahren, mit motorgetriebenen oder bespannten Fahrzeugen, einschließlich Motorschlitten zu fahren,…
Es ist verboten zu benutzen (Benutzungsverbot). Ausgenommen von dem Benutzungsverbot sind das Betreten der bundeseigenen Ufergrundstücke und Betriebswege durch…
zu zelten, zu lagern, zu baden, Motor- oder Wassersport zu betreiben, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen oder motorgetriebene…
zu zelten, zu lagern, zu baden, Boot zu fahren, eisgebundene Sportarten zu betreiben, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge, Verkaufsstände oder Erholungseinrichtungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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