§ 126 Abs. 5 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
Die nach der Binnenschifferpatentverordnung vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3066), die zuletzt durch Artikel 2 § 1 der Verordnung vom 21. September 2018…
§ 134 Abs. 2 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
Die in Absatz 1 genannten Bescheinigungen bleiben bis zu ihrem bisherigen Gültigkeitsdatum gültig.
§ 76 Nr. 14 FeVVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
§ 48 Absatz 3 (Weitergeltung der bisherigen Führerscheine zur Fahrgastbeförderung)Führerscheine zur Fahrgastbeförderung, die nach den bis zum 1. September 2002…
§ 38 BinSchUOVerordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt,
Fahrtauglichkeitsbescheinigungen und andere Bescheinigungen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und erteilt worden sind, bleiben bis zu ihrem…
§ 130 Abs. 2 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
Die in § 15 Absatz 5 Satz 1 genannten Fahrzeuge können bis zum Ablauf des 17. Januar 2028 abweichend von § 15 Absatz 1 Satz 1 auch mit folgenden…