Anhang V TÜPrKostO1992GebVAnpV
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 2061 - 2067)
1.1.1Grundgebühr Die Grundgebühr beträgt für Läger für ortsbewegliche Gefäße162,- DM,für Läger mit ortsfesten Tanks22,- DM,für Füllstellen131,- DM,für Tankstellen44,- DM.1.1.2Zuschläge Die Zuschläge betragen für Läger mit mehr als einem ortsfesten Tank je weiteren Tank10,- DM,für Füllstellen mit mehr als zwei Fülleinrichtungen je weitere Fülleinrichtung16,- DM,für Tankstellen mit mehr als vier Zapfventilen je weiteres Zapfventil10,- DM.1.1.3Prüfungsfaktur Der Prüfungsfaktor beträgt für die Prüfung vor Inbetriebnahme1,1,für die wiederkehrende Prüfung1,0,für die Prüfung nach wesentlicher Änderung1,0,für die angeordnete Prüfung oder die Prüfung vor Wiederinbetriebnahme1,0.1.1.4Höchstgebühr Die Höchstgebühr beträgt für die Prüfung von Lägern mit ortsfesten Tanks1.624,- DM,für die Prüfung von Füllstellen346,- DM,für die Prüfung von Tankstellen178,- DM.2Unterirdische und oberirdische Tanks, ausgenommen Flachbodentanks 2.1Bemessungsgrundlage Die je Prüfung zu erhebende Gebühr besteht aus der Grundgebühr nach Nummer 2.1.1, die mit dem Prüfungsfaktor nach Nummer 2.1.2 vervielfacht wird. 2.1.1Grundgebühr Die Grundgebühr beträgt für Tanks mit einem Rauminhalt bis 10.000 Liter136,- DM,über 10.000 Liter bis 50.000 Liter147,- DM,über 50.000 Liter168,- DM.2.1.2Prüfungsfaktur 2.1.2.1Bei Prüfungen vor Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen beträgt der Prüfungsfaktor für die Vorprüfung ohne Nachberechnung der statischen Berechnung1,6,für die Bauprüfung1,6,für die Druckprüfung1,1,für die Prüfung der Außenisolierung1,6,für die äußere Prüfung1,0,für die innere Prüfung1,0,für die Prüfung der Innenbeschichtung2,1,für die Dichtheitsprüfung1,4,für die Funktionsprüfung eines Leckanzeigegerätes als Ersatz für die Dichtheitsprüfung1,2,für die Ordnungsprüfung (soweit diese getrennt durchgeführt wird)0,3.2.1.2.2Bei wiederkehrenden oder angeordneten Prüfungen oder Prüfungen vor Wiederinbetriebnahme beträgt der Prüfungsfaktor für die äußere Prüfung0,9,für die innere Prüfung1,6,für die Prüfung der Innenbeschichtung1,4,für die Dichtheitsprüfung1,3,für die Funktionsprüfung eines Leckanzeigegerätes als Ersatz für die Dichtheitsprüfung1,1,für die Ordnungsprüfung (soweit diese getrennt durchgeführt wird)0,2.3Flachbodentanks 3.1Bemessungsgrundlage Die je Prüfung zu erhebende Gebühr besteht aus der Grundgebühr nach Nummer 3.3.1, die mit dem Prüfungsfaktor nach Nummer 3.1.2 vervielfacht wird. 3.1.1Grundgebühr Die Grundgebühr beträgt für Tanks mit einem Rauminhalt bis 5.000 cbm236,- DM,über 5.000 cbm bis 10.000 cbm403,- DM,über 10.000 cbm bis 20.000 cbm550,- DM,über 20.000 cbm550,- DMund zusätzlich je weiteren und angefangenen 10.000 cbm90,- DM.3.1.2Prüfungsfaktur 3.1.2.1Bei Prüfungen vor Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen beträgt der Prüfungsfaktor für die Vorprüfung ohne Nachrechnung der statischen Berechnungen1,3,für die Bauprüfung2,7,für die Prüfung der Innenbeschichtung des Tankbodens2,7,für die Standdruckprobe1,0,für die Prüfung der Bodennähte auf Dichtheit (10 v.H.)1,0,für die Funktionsprüfung des Leckanzeigegerätes0,8,für die äußere Prüfung1,1,für die Ordnungsprüfung (soweit diese getrennt durchgeführt wird)0,5.3.1.2.2Bei wiederkehrenden oder angeordneten Prüfungen und Prüfungen vor Wiederinbetriebnahme beträgt der Prüfungsfaktor für die innere Prüfung1,5,für die Prüfung der Innenbeschichtung des Tankbodens1,4,für die Funktionsprüfung des Leckanzeigegerätes0,8,für die äußere Prüfung0,9,für die Ordnungsprüfung (soweit diese getrennt durchgeführt wird)0,3.
explosionsgeschützte Bauart in DMnormale Bauart in DM für jedes Gerät (Motoren, Transformatoren, Umformer, Gleichrichter) - bis zu einer Leistung von je 15 kW25,-14,-, - bis zu einer Leistung von je mehr als 15 kW47,-24,-, für jede Leuchte8,-6,-. Die Gebühr für die Prüfung der Schalt- und Verteilungsanlagen ist in vorstehenden Sätzen enthalten. Für die Prüfung der Mess-, Steuer- und Regelanlagen werden Gebühren nach Nummer 11 erhoben.8.1.2Für die Prüfung der elektrischen Einrichtungen von Tankstellen werden folgende Gebühren erhoben 8.1.2.1für die Prüfung von Abgabeeinrichtungen - für jede Förder- und Abgabeeinheit72,- DM,- für jede Zusatzeinrichtung (Belegdrucker/Mess-, Rechen- oder Anzeigeeinheit mit Fernübertragung)36,- DM;8.1.2.2für die Prüfung jeder Einrichtung zur Ableitung statischer Ladung jeder zusätzlichen Abgabeeinheit (Zapfschlauch mit Zapfventil), die die Zahl der Fördereinheiten überschreitet,14,- DM,für die Prüfung von Gasrückführsystemen je Einzelanlage36,- DM.Für die Prüfung sonstiger elektrischer Einrichtungen werden Gebühren nach Nummer 11 erhoben. 8.2Einrichtungen für den Blitzschutz 8.2.1Für die Prüfung der Einrichtung für den Blitzschutz wird für jede in sich geschlossene Anlage eine Grundgebühr von67,- DMund ein Zuschlag für jede Trennstelle von14,- DMerhoben. 8.3Einrichtungen für den kathodischen Korrosionsschutz 8.3.1Für die Prüfung des kathodischen Korrosionsschutzes an Tankstellen werden erhoben Prüfung nach VDE 0165 je Abgabeeinrichtung9,- DM,Funktionsprüfung für den ersten Tank128,- DM,für jeden weiteren Tank ein Zuschlag von42,- DM,für jede Fremdstromanlage ein Zuschlag von21,- DM,für jede Anode ein Zuschlag von21,- DM.8.3.2Für die Prüfung auf Erfordernis eines kathodischen Korrosionsschutzes an Tankstellen werden erhoben Messung des spezifischen Bodenwiderstandes128,- DM,Messung des Tank-/Bodenpotentials je Tank71,- DM,Ermittlung des Ausbreitungswiderstandes je Tank37,- DM.
Außendurchmesser der Fernleitung in mmVorprüfungBauprüfungFestigkeits- und DichtheitsprüfungAbnahmeprüfung 12345<= 273,10,70,70,70,7> 273,1 <= 304,80,80,70,80,8> 304,8 <= 406,40,80,70,80,8> 406,4 <= 711,21,11,11,01,0> 711,21,41,71,41,4 Außendurchmesser der Fernleitung in mmWiederkehrende Prüfung (bei Medium) RohölProdukt167<= 273,10,750,80> 273,1 <= 304,80,750,80> 304,8 <= 406,41,01,08> 406,4 <= 711,21,01,08> 711,21,01,08 Ergeben sich hiernach bei den erstmaligen Prüfungen von Leitungen bis zu 273,1 mm Durchmesser unverhältnismäßig hohe Gebühren, so ist die Gebühr entsprechend dem tatsächlichen Aufwand zu mindern.9.3Die Zahlenwerte für den Faktor A und die Mindestlänge l betragen: VorprüfungBauprüfungFestigkeits- und DichtheitsprüfungAbnahmeprüfung12345Mindestlänge l515 1)5Faktor A1.4983.8761.3511.121 Wiederkehrende Prüfungen außer Prüfungen des KKS 2) 3)Wiederkehrende Prüfungen des KKS 3) 167Mindestlänge l55Faktor A7342 9.4Der Zahlenwert für den Faktor B ergibt sich aus den nachstehenden Tabellen. Er errechnet sich aus der Summe der auf jeweils eine Station bezogenen Hilfswerte B 1 bis B 5. StationHilfswerteVorprüfungBauprüfungFestigkeits- und DichtheitsprüfungAbnahmeprüfung123456Pump- und DruckerhöhungsstationB 118.58318.5837.42714.864ÜbergabestationB 26.6836.6832.5985.206AbzweigstationB 34.4624.4621.7393.719SchieberstationB 41.7391.7397441.487Sicherheits-bzw. EntlastungsstationB 58.9148.9143.7197.427 StationWiederkehrende Prüfung außer Prüfung der elektrotechnischen Einrichtungen und der Dichtheit an SlopsystemenWiederkehrende Prüfung der elektrotechnischen EinrichtungenWiederkehrende Prüfung der Dichtheit an Slopsystemen 1789Pump- und Druckerhöhungsstation3.383754629Übergabestation1.718299314Abzweigstation1.116299189Schieberstation649115-Sicherheits-bzw. Entlastungsstation2.095299314 Werden bei einer Fernleitung mehrere artgleiche Stationen gleichzeitig zur Vorprüfung gestellt, so werden für die zweite und alle weiteren Stationen nur 50 v.H. der Tabellenwerte eingesetzt. Dient eine Station mehreren Funktionen, so gilt für diese Station der Gebührensatz, der ihrer Hauptfunktion entspricht, die weiteren Funktionen werden mit 50 v.H. des für sie vorgesehenen Gebührensatzes berechnet.9.5Die Zahlenwerte für den Faktor C und die Mindestgebühren betragen: Durchführung von DehnungsmessungenAuswertung und grafische Darstellung von DehnungsmessungenStellungnahme zu den DehnungsmessungenErmittlung neuer Nullwerte für DehnungsmessungenFaktor C DMS-Messgitter8,56,01,3107,9SDM-Messlängen16,811,913,626,9Die Gebühren je Prüfung betragen jedoch in DM mindestens DMS-Messgitter414608414340/RohrmessebeneSDM-Messlängen414215414340/Rohrmessebene
Bei einer Dichtheitsprüfung, die aus einer äußeren Besichtigung besteht, beträgt die Mindestlänge l = 1 km.
Für jede zusätzliche Dichtheitsprüfung beträgt der Zahlenwert für den Faktor A 16.
KKS = Kathodischer Korrosionsschutz.