Verordnung nach dem Umweltauditgesetz über die Erweiterung des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung auf weitere Bereiche
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 UAG-ErwV
§ 3 UAG-ErwVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen