§ 28 UAGZulassungsstelle
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird ermächtigt, eine oder mehrere juristische Personen des Privatrechts mit den Aufgaben…
§ 29 UAGAufsicht über die Zulassungsstelle
Die nach § 28 beliehene Zulassungsstelle steht unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Aufsichtsbehörde). Die…
§ 11 Abs. 2 Nr. 2 UAGBescheinigungs- und Zulassungsverfahren; Verordnungsermächtigung
praktische Probleme aus der Berufsarbeit eines Umweltgutachters.
§ 10 Abs. 1 Nr. 6 UAGZulassung als Umweltgutachterorganisation
die Organisation über ein Organigramm mit ausführlichen Angaben über die Strukturen und Verantwortungsbereiche innerhalb der Organisation verfügt und dieses…
§ 6 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c UAGUnabhängigkeit
als Beamter oder Angestellter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts umwelt‑, arbeits- oder gewerberechtliche Vollzugsaufgaben gegenüber…