§ 11 WGVVerordnung über die Anlegung und Führung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher
(Inkrafttreten)
§ 4 UIGGebVVerordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes
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§ 11 SVersLVVerordnung über nicht überführte Leistungen der Sonderversorgungssysteme der DDR
(Inkrafttreten)
§ 17 GVFGGesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
(Inkrafttreten)
§ 3 UAG-ErwVVerordnung nach dem Umweltauditgesetz über die Erweiterung des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung auf weitere Bereiche
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.