Art. 36 Abs. 2 32014R0806VERORDNUNG (EU) Nr. 806/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
Die Bediensteten des Ausschusses und sonstige von ihm zur Durchführung der Prüfungen vor Ort bevollmächtigte Personen sind befugt, die Geschäftsräume und…
§ 14a Abs. 3 AufenthGGesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Der Zugang zu in Absatz 1 genannten Einrichtungen von Personen und Organisationen, die befugt sind, Rechtsauskunft und Beratungsleistungen zu erbringen, kann…
§ 15b Abs. 5 AufenthGGesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Der Zugang zu in Absatz 1 Satz 1 genannten Orten von Personen und Organisationen, die befugt sind, Rechtsauskunft und Beratungsleistungen zu erbringen, kann…
Art. 53 Abs. 3 SN-3975Verfassung des Freistaates Sachsen
Die Befugnisse des Petitionsausschusses, insbesondere das Zutrittsrecht zu den öffentlichen Einrichtungen und das Recht auf Aktenvorlage, werden durch Gesetz…