§ 78 SächsHKaGSächsisches Heilberufekammergesetz
Die Vereidigung von Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständigen ist im berufsgerichtlichen Verfahren nur zulässig, wenn es das Berufsgericht zur Herbeiführung…
§ 89 Abs. 1 WDOWehrdisziplinarordnung
Die Vereidigung von Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverständigen ist nur zulässig, wenn sie zur Sicherung des Beweises oder mit Rücksicht auf die Bedeutung der…
§ 63 StPOStrafprozeßordnung
Wird ein Zeuge durch einen beauftragten oder ersuchten Richter vernommen, muss die Vereidigung, soweit sie zulässig ist, erfolgen, wenn es in dem Auftrag oder…
§ 79 Abs. 1 StPOStrafprozeßordnung
Der Sachverständige kann nach dem Ermessen des Gerichts vereidigt werden.
§ 60 Nr. 2 StPOStrafprozeßordnung
bei Personen, die der Tat, welche den Gegenstand der Untersuchung bildet, oder der Beteiligung an ihr oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung…