UBGG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 1 UBGGGegenstand und Zweck des GesetzesGesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften · Erster Abschnitt§ 1a Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.§ 1a