UBGG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 UBGGVerletzung der Vorschriften über den GeschäftskreisGesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften · Zweiter Abschnitt, Erster Unterabschnitt § 5§ 7 Ein Verstoß gegen die §§ 3 bis 5 berührt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht.