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Für die Datenübermittlung an die Registerbehörde nach § 4 Absatz 1 und 2 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes und die Datenübermittlung durch die Registerbehörde nach § 5 Absatz 2 und 3 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes sind Schnittstellen zur Datenübermittlung gemäß dem Standard XUnternehmen in der jeweils aktuellen Fassung sowie als Transportstandards XTA 2 in Verbindung mit OSCI-Transport in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden. Die Registerbehörde darf andere Standards und Schnittstellen für die Datenübermittlung zulassen, sofern diese den in Satz 1 genannten Standards und Schnittstellen gleichwertig sind. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz legt die näheren Anforderungen an eine sichere Datenübermittlung in einer Anlage zu XUnternehmen fest und macht diese im Bundesanzeiger in der jeweils gültigen Fassung bekannt. Für die Kommunikation unter Verwendung von XUnternehmen sind besonders gesicherte verwaltungseigene Netze zu nutzen. Ist dies nicht möglich, so sind die Verbindungen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik so auszugestalten, dass das Sicherheitsniveau für einen hohen Schutzbedarf gewährleistet ist.
Abweichend von den in Absatz 1 festgelegten Transportstandards erfolgen die Datenübermittlungen zwischen der Registerbehörde und den Landesjustizverwaltungen in einem strukturierten Format und über eine nach dem Stand der Technik gesicherte Verbindung der Datenfernübertragung. Das strukturierte Format und die Verbindung der Datenfernübertragung werden zwischen der Registerbehörde und den Landesjustizverwaltungen vereinbart.
Die Datenübermittlung an die Registerbehörde darf im Wege der Direkteingabe erfolgen. Sofern eine Zulassung der übermittelnden Stelle nach § 22 nicht möglich…
Die für die Datenübermittlung nach Absatz 2 zugelassenen Dateiformate werden von der Registerbehörde nach § 14 Nummer 2 auf ihrer Internetseite veröffentlicht.…
Die Meldung hat durch strukturierte elektronische Datenübermittlung zu erfolgen. Dabei sind technische und organisatorische Maßnahmen nach den jeweils geltenden…
Bei der Datenübermittlung und Datenspeicherung sind alle erforderlichen und angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um die…
Für die Datenübermittlungen an und durch die Registermodernisierungsbehörde nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und § 10 Absatz 4 des Identifikationsnummerngesetzes sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.