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Der Anhang I kann entsprechend geänderten Bedürfnissen und Möglichkeiten des Bundes und der Länder fortgeführt und angepasst werden. Der BLAK Umweltinformationssysteme legt hierzu seinen im Einvernehmen mit den anderen Ständigen Länderarbeitsgemeinschaften und den anderen Bund/Länder-Arbeitskreisen erarbeiteten Vorschlag jeweils der Amtschefkonferenz vor.
Die weiteren Anhänge können gemäß dem in § 3 geregelten Verfahren entsprechend den geänderten Bedürfnissen und Möglichkeiten von Bund und Ländern erweitert und fortgeschrieben werden.