§ 20 Abs. 1 Nr. a) ÜblG 1Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
den Grundsätzen der §§ 18 und 19 dieses Gesetzes entspricht,
Art. 3 Abs. 1 32011R0182VERORDNUNG (EU) Nr. 182/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren
Die in diesem Artikel genannten gemeinsamen Bestimmungen werden auf alle in den Artikeln 4 bis 8 genannten Verfahren angewendet.
§ 2 ÜblG 1Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
(Durch Zeitablauf überholt)
§ 2 Abs. 2 ÜblG 6Gesetz zur Überleitung von Bundesrecht nach Berlin (West)
(Änderungsvorschrift)
§ 21 ASiGGesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
-