§ 28 Abs. 3 KONSENS-GGesetz über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung
Für Eigenschäden von Bund und Ländern, die durch einen Bediensteten einer Gebietskörperschaft verschuldet werden, haftet diese in Höhe liquidierter…
§ 13 Abs. 1 PolVwAbk SLVerwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Saarland Vom 1./3. Dezember 1997
Bund und Land haften gegenseitig bei der Durchführung der §§ 8 bis 12 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 4 BMVBWKostVerwAbk SLVerwaltungsabkommen über die Erledigung von Bauaufgaben des Bundes zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (nachstehend "Bund" genannt) und dem Saarland, vertreten durch das Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten (nachstehend "Land" genannt) vom 21. Mai/2. Oktober 2002
Für Schäden, die dem Bund aus fehlerhaftem Verhalten von Landesbediensteten entstehen, leistet das Land in dem Umfang Ersatz, wie es seinerseits bei…
Art. 44 Abs. 2 32015D0528BESCHLUSS (GASP) 2015/528 DES RATES vom 27. März 2015 über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Europäischen Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen (Athena) und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/871/GASP
Auf keinen Fall können die Union oder der Generalsekretär des Rates von einem der beitragenden Staaten dafür haftbar gemacht werden, dass sie ihre Aufgaben…
§ 10 Abs. 5 ERPVwGGesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
Die nach den Absätzen 1 und 2 zu begründenden Verbindlichkeiten werden nach den für die Verwaltung der allgemeinen Bundesschuld geltenden gesetzlichen…