Verordnung zur Überleitung in die im Zweiten Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern geregelten Ämter und über die künftig wegfallenden Ämter
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft.
§ 3 ÜlV - 2. BesVNG
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